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Bundesgerichtshof urteilt: Cum Ex Geschäfte sind Steuerhinterziehung.

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Der Bundesgerichtshof urteilt, dass Cum Ex Geschäfte eine strafbare Steuerhinterziehung sind. Gewinne aus den Deals können eingezogen werden.

Der Bundesgerichtshof urteilt: Cum Ex Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung.
Die milliardenschweren Steuergeschäfte von Investoren sowie auch Banken gelten als Steuerhinterziehung, entschied der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil. Selbst die Gewinne aus den Deals können eingezogen werden.

Im Cum Ex Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der milliardenschweren Deals bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden.

Dies ist eine Entscheidung mit Symbolcharakter.

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