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Steuerhinterziehung Cum Ex

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt fest: Cum Ex Geschäfte sind Steuerhinterziehung.

Cum Ex Geschäfte sind Steuerhinterziehung

Bundesgerichtshof urteilt: Cum Ex Geschäfte sind Steuerhinterziehung.

Der Bundesgerichtshof urteilt, dass Cum Ex Geschäfte eine strafbare Steuerhinterziehung sind. Gewinne aus den Deals können eingezogen werden. Der Bundesgerichtshof...